Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ErreichbarMacher GmbH
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ErreichbarMacher GmbH, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") im Bereich der Bereitstellung, Implementierung und des Supports von KI-basierten Telefonagenten-Systemen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt folgende Hauptleistungen:
Entwicklung und Bereitstellung von KI-basierten Telefonagenten-Systemen
Implementierung der Systeme in die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden
Anpassung und Konfiguration der KI-Agenten an kundenspezifische Anforderungen
Technischer Support und Wartung der implementierten Systeme
Schulung der Mitarbeiter des Kunden im Umgang mit den Systemen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde kann ein Angebot über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch anfordern.
(3) Der Anbieter erstellt auf Basis der Kundenanforderungen ein individuelles Angebot mit einer Bindungsfrist von 30 Tagen.
(4) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Kunde gewährleistet die technischen Voraussetzungen für die Implementierung der KI-Systeme gemäß den vom Anbieter mitgeteilten Systemanforderungen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Systeme ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und insbesondere unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die betroffenen Leistungen gegen gesonderte Vergütung selbst zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
Einmaligen Implementierungskosten
Monatlichen Lizenzgebühren für die Nutzung der KI-Agenten
Kosten für Support und Wartung gemäß vereinbartem Service Level Agreement (SLA)
Zusätzliche Leistungen nach Aufwand gemäß vereinbarter Stundensätze
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 6 Leistungszeiten und Termine
(1) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfristen angemessen.
(3) Gerät der Anbieter mit einer Leistung in Verzug, ist der Kunde erst nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung weiterer Rechte berechtigt.
§ 7 Gewährleistung und Support
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die KI-Agenten-Systeme bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Funktionen erfüllen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Implementierung.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu melden.
(4) Der Anbieter wird gemeldete Mängel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Support-Leistungen werden gemäß dem vereinbarten Service Level Agreement (SLA) erbracht. Standard-Support umfasst:
Reaktionszeit: innerhalb von 4 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-17 Uhr)
Remote-Support per Telefon und E-Mail
Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Bedienung oder Nichtbeachtung der Nutzungsvorgaben entstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
bereits öffentlich bekannt sind oder werden
rechtmäßig von Dritten erlangt wurden
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Kunde erhält an den bereitgestellten KI-Agenten-Systemen ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sämtliche Rechte an den KI-Systemen, Algorithmen, Software und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet ist.
(4) Individuell für den Kunden entwickelte Anpassungen gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, soweit nicht anders vereinbart.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge über laufende Leistungen (Lizenz, Support) mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug trotz Mahnung
Wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung
Insolvenzantrag einer Partei
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(5) Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde die Nutzung der KI-Systeme einzustellen und alle überlassenen Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
(3) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprechen. Bei ausbleibendem Widerspruch gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
ErreichbarMacher GmbH
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Musterstadt, HRB 123456
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